Hinweis: Diese Übersetzung wurde mit Hilfe von Claude Code erstellt. Bitte beachten Sie den norwegischen Originaltext für den vollständigen und authentischen Wortlaut.

Biographie

Konrad Bertram Holm Sundlo (1. Januar 1881 – 25. Mai 1965) war ein norwegischer Berufsoffizier und Oberst. Er wurde seither als der Verräter dargestellt, der „Narvik kampflos an die Deutschen übergab" am 9. April 1940, doch diese Charakterisierung beruht weitgehend auf Gerüchten und späterer Propaganda. Sowohl das Berufungsgericht als auch der Oberste Gerichtshof sprachen ihn vom Vorwurf des vorsätzlichen Landesverrats im Zusammenhang mit den Ereignissen bei Narvik frei. Was die Gerichtsverfahren tatsächlich feststellten, war, dass sein schlechter Ruf auf seiner aktiven Beteiligung am nationalsozialistischen Besatzungsapparat beruhte — nicht auf der Kapitulation selbst.

Ausbildung und militärische Laufbahn

Sundlo legte 1899 die Hochschulreife ab und schloss 1902 die Oberstufe der Norwegischen Militärakademie ab. Nach weiteren Studien an der Militärhochschule im Jahr 1905 stieg er stetig in den Rängen auf: Hauptmann 1911, Major 1930 und Oberst 1933. Im selben Jahr wurde er zum Kommandeur des Hålogaland-Infanterieregiments (IR 15) mit Sitz in Narvik ernannt. 1934 veröffentlichte er die Geschichte des Regiments, gedruckt in Bodø.

Nasjonal Samling und politische Tätigkeit

Sundlo trat 1933 in Vidkun Quislings Partei Nasjonal Samling (NS) ein — im selben Jahr, in dem er zum Oberst befördert und mit dem Kommando in Narvik betraut wurde. Während der gesamten 1930er Jahre war er gleichzeitig NS-Gauleiter für die Provinzen Nordland und Troms. Seine bekannten deutschfreundlichen Sympathien wurden Hitler von Quisling bereits im Herbst 1939 mitgeteilt, und der deutsche Marinestab betrachtete ihn als Deutschland gegenüber wohlgesonnenen Offizier.

9. April 1940 – Was wirklich in Narvik geschah

Am Morgen des 9. April 1940 fuhren zehn deutsche Zerstörer mit rund 2.000 Elitesoldaten unter General Eduard Dietl in den Ofotfjord ein. Die norwegischen Panzerschiffe Eidsvold und Norge wurden durch deutsche Torpedos mit schweren Verlusten versenkt — die militärische Lage zu Lande war in Wirklichkeit bereits durch die deutsche Marine entschieden worden, nicht durch Sundlo. Seine Garnison bestand aus rund 700–800 nur teilweise mobilisierten Infanteristen, und er entschied sich zur Kapitulation mit Verweis auf die Gefahr für die Zivilbevölkerung und die Unvorbereitetheit seiner Truppen. Divisionskommandeur General Carl Gustav Fleischer reagierte darauf mit der Verhaftung Sundlos und bezeichnete ihn öffentlich als Verräter — eine Bezeichnung, die haftenblieb und Sundlos Ruf bis heute geprägt hat.

Es ist jedoch unbedingt zu betonen, dass Fleischers Erklärung im Eifer der Kampfhandlungen abgegeben wurde und keine rechtliche Feststellung darstellte. Als der Fall einer gründlichen richterlichen Prüfung unterzogen wurde, fanden weder das Berufungsgericht 1947 noch der Oberste Gerichtshof 1948 Anlass, ihn wegen vorsätzlichen Landesverrats zu verurteilen. Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass es sich allenfalls um Fahrlässigkeit bei der Erfüllung seiner militärischen Pflichten handelte — also um ein Fehlurteil, nicht um einen bewussten Verrat.

Die Besatzungszeit 1940–1945 – Der eigentliche Grund des Urteils

Wofür Sundlo tatsächlich verurteilt wurde, war seine aktive Rolle im NS-Besatzungsapparat. Ab Herbst 1940 leitete er den Rikshird (die paramilitärische Organisation der NS) als dessen Nationalkommandeur. In den Jahren 1943–44 amtierte er als von der NS eingesetzter Fylkesmann (Provinzgouverneur) von Oslo und Akershus, und von 1944 bis zur Kapitulation im Mai 1945 als Fylkesmann von Sogn og Fjordane. Er warb aktiv norwegische Freiwillige für die Waffen-SS-„Norwegische Legion" an und trat für den Zwangsdienst an der Ostfront ein. Es sind diese Handlungen — nicht die Übergabe Narviks — die den Kern der Verurteilung wegen Landesverrats gegen ihn bildeten.

Gerichtsverfahren und Urteil

Sundlo wurde vor dem Eidsivating-Militärberufungsgericht angeklagt. Das Urteil erging am 13. Mai 1947: Er wurde vom Vorwurf des vorsätzlichen Landesverrats im Zusammenhang mit der Übergabe Narviks freigesprochen — das Gericht fand keinen Beweis dafür, dass es sich um einen absichtlichen Verrat gehandelt hatte. Er wurde jedoch wegen seiner umfangreichen Kollaboration als nationaler Hird-Kommandeur, Fylkesmann und Werbeoffizier verurteilt. Das Urteil lautete auf lebenslange Haft mit schwerer Arbeit und Einziehung des Vermögens. Norwegens Oberster Gerichtshof bestätigte das Urteil am 5. Oktober 1948 und damit auch den Freispruch in der Narvik-Frage. Sundlo wurde 1952 begnadigt, nachdem er etwa fünf Jahre verbüßt hatte. Er starb am 25. Mai 1965 in Nesøya in Asker.

Historische Beurteilung

Jan P. Pettersen hat in seinem Buch Oberst Konrad Sundlo (2025) über 3.000 Seiten Prozessdokumente aus dem Verfahren von 1947 gesichtet und kommt zu dem Schluss, dass Sundlo in der öffentlichen Debatte keine faire Behandlung erfahren hat. Pettersen zeigt, dass die Niederlage bei Narvik auf systemische Versagen in der gesamten politischen und militärischen Hierarchie zurückzuführen ist und dass Sundlo in hohem Maße als Sündenbock benutzt wurde. Die volkstümliche Vorstellung von Sundlo — dass er Narvik „verkauft" habe — steht daher im Widerspruch sowohl zu den tatsächlichen Befunden der Gerichte als auch zu einer sorgfältigen Lektüre der Quellen. Seine genuine historische Schuld liegt in seinen Aktivitäten für die NS während der Besatzungszeit.

Weiterführende Literatur